Spar-Tipps
Bordguthaben
An Bord von Kreuzfahrtschiffen bezahlt man i.d.R. mit seiner Bordkarte. Dazu wird ein Bordkonto für Dich geführt. Jede Zahlung wird von Dir per Unterschrift freigegeben, Du kannst den Stand Deines Bordkontos jederzeit über das Bordportal einsehen.
Was kann ich mit dem Bordguthaben bezahlen
Das BGH kannst Du für alle Kosten an Bord ausgeben, Getränke, Ausflüge, Wellnes-Anwendungen, Einkäufe in den Shops oder auch beim Spiel im Casino, etc. Wichtig ist, dass die Ausgabe an Bord stattfindet. Wenn Du beispielsweise bereits vor Reiseantritt einen Ausflug buchen möchtet, kannst Du dafür nicht Dein BGH verwenden. Das Bordguthaben kannst Du erst verwenden, wenn Du bereits an Bord bist.
Kann ich mir das Bordguthaben auszahlen lassen?
Die kurze Antwort lautet, in der Regel ist das BGH nicht auszahlbar. Manchmal erhältst Du von AIDA eine Gutschrift, diese ist am Ende der Reise dann auszahlbar. Du kannst im Bordportal sehen, ob Teile Deines Guthabens auszahlbar sind. Wenn Dein BGH ausschließlich auf einem der hier beschriebenen Wege zustande gekommen ist, dann kannst Du es nicht auszahlen lassen. Solltest Du am Ende deiner Reise noch BGH übrig haben, kannst Du dieses auch im Casino einsetzen - bevor Du es verfallen lasst. Im Casion wird das BGH in Jetons umgetauscht. Vielleicht hast Du Glück und vermehrst es sogar! Am Ende der Reise kannst Du dir den Wert Deiner Jetons wieder auszahlen lassen.
AIDA-Bordguthaben durch Aktienbesitz
Aktienbesitzers des AIDA-Mutterkonzerns Carnival Corporation & PLC erhalten ein attraktives Bordguthaben (BGH) von bis zu €200 je Kreuzfahrt im Premium- oder Comfort-Tarif. Die Höhe des Bordguthabens ist gestaffelt in Abhängigkeit von der Dauer Deiner Kreuzfahrt. Aktuell erhältst Du für Reisen bis zu 6 Tagen €40 BGH, zwischen 7 und 13 Tagen €75 und ab einer Dauer von 14 Tagen sogar €200 Bordguthaben. Das Bordguthaben gibt je Kabine genau einmal - auch wenn beide Reisende Carnival-Aktien besitzen. Führst Du direkt (ohne von Bord zu gehen) zwei Reisen hintereinander durch, beispielweise 2mal 7Tage, dann behandelt AIDA diese Reisen wie eine 14tätige Reise. Das Bordguthaben wird für Buchung im Premium- oder Comfort-Tarif ausgezahlt. Buchungen im Light- und Classic Tarif erhalten kein Bordguthaben.
Wie erhalte ich das AIDA-Bordguthaben durch Aktienbesitz?
Du benötigst in Deinem Aktiendepot mindestens 100 Aktien der Carnival Corporation & PLC. Aktuell findest Du zwei Wertpapiere: 1) WKN 120100 (Carnival Corp.) und 2) WKN 120071 (Carnival Plc.). Beide Wertpapiere werden für das BGH anerkannt. Die Kosten für den Kauf der Aktien können abhängig von Deinem Broker unterschiedlich sein, da sie an unterschiedlichen Marktplätzen gehandelt werden. Prüfe am besten vor dem Kauf wie hoch die Kosten durch Deinen Broker sein werden.
Was muss ich tun?
Du musst AIDA darüber informieren, dass Du mind. 100 Aktien der Carnival besitzt. Dazu sendest Du Deinen aktuellen Depotauszug, der bei Abreise nicht älter als 28Tage ist, über das myAIDA-Portal an AIDA. Am unteren Ende der myAIDA-Startseite findest Du eine Kachel "Gutscheine, Guthaben und Aktionscodes", nach Klick auf diese Kachel kannst Du auf der Folgeseite Dein "AIDA Shareholder Benefit" beantragen.Wichtig: Aus Deinem Depotauszug muss hevorgehen, dass Du mindestens über 100 Carnival-Aktien verfügst und Dein Depotauszug darf nicht älter als vier Wochen sein.

Die neue Alternative: Stockperks-App!
Heutzutage besteht bei den überwiegend app-basierten Broker die Herausforderung, einen kostenfreien Depot-Auszug zu erhalten, der nicht zu alt ist. Die Carnival Corp. empfiehlt seit neustem die App "Stockperks". Die Stockperks-App ist eine Plattform, die Aktionären Zugang zu exklusiven Vorteilen und Rabatten bietet, die von den Unternehmen angeboten werden, in die sie investiert haben. Aktuell werden auch Depot-Auszüge akzeptiert, die älter als 28Tage sind. Die Beantragung des BGH über die Stockperks-App gelingt (fast) immer, dauert allerdings etwa 5 Werktage. Stockperks benötigt ca. 3 Tage, um dich als Aktionär zu bestätigen. Danach leitest Du diese Info mit einem Klick in der App an AIDA weiter, die Gutschrift erfolgt meist in 1-2 Werktagen.
StockPerks findest Du im AppStore bzw. PlayStore:
StockPerks findest Du im AppStore bzw. PlayStore:
Wie nutze ich die StockPerks-App?
- Registrierung und Anmeldung
- Öffne die App und wähle "Loslegen" (Registrieren).
- Gib deine E-Mail-Adresse und ein Passwort ein oder melde dich mit einem bestehenden Google- oder Apple-Konto an.
- Bestätige deine E-Mail-Adresse, indem du den Link in der Bestätigungs-E-Mail anklickst.
- Persönliche Angaben
- Nach der erfolgreichen Registrierung wirst du nach einigen persönlichen Informationen wie Geburtsjahr, Geschlecht oder Jahreseinkommen gefragt. Diese Angaben sind optional und können übersprungen werden.
- Vorteile einlösen
- Gehe zum Bereich "Unternehmen" und wähle "Carnival Corp & plc" aus, anschließend klicke auf "Aida Cruises".
- Klicke auf den grünen Button "Vergünstigung einlösen" und wähle "Manuelles Hochladen" aus.
- Gib den Namen deines Brokers ein und lade deinen letzten Depotauszug hoch.
- Nach etwa 3 Tagen erhältst du eine Bestätigung deines Aktienbesitzes ("Manual Brokerage Statement Processed Confirmation").
- Bordguthaben beantragen (Nicht vergessen!)
- Nachdem du die Bestätigung erhalten hast, kannst du in der StockPerks-App dein Bordguthaben bei AIDA beantragen.

Lohnt sich der Kauf für mich?
Das Bordguthaben gilt für den gesamten Carnival-Konzern. Solltest Du regelmäßig an Bord der AIDA-Schiffe sein oder mit anderen Reedereien des Konzerns, wie beispielsweise Costa, fahren, so kann es sich auf Dauer lohnen.
Der Handel mit Aktien ist jedoch riskant und sollte gut überlegt sein. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Carnival-Konzern angeschlagen und musste mehrere Milliarden Dollar Schulden aufnehmen. Bei den aktuell steigenden Zinsen führt dies zu einer schwierigen Ausgangslage. Bitte beachtet zudem, dass der Anspruch auf Bordguthaben durch Aktienbesitz eine freiwillige Leistung ist und regelmäßig erneuert wird. Aktuell gilt der Anspruch bis zum 31.12.2024 (Stand Mai 2024). Weitere Informationen findest Du direkt bei Carnival auf dieser Seite: (*)
Der Handel mit Aktien ist jedoch riskant und sollte gut überlegt sein. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Carnival-Konzern angeschlagen und musste mehrere Milliarden Dollar Schulden aufnehmen. Bei den aktuell steigenden Zinsen führt dies zu einer schwierigen Ausgangslage. Bitte beachtet zudem, dass der Anspruch auf Bordguthaben durch Aktienbesitz eine freiwillige Leistung ist und regelmäßig erneuert wird. Aktuell gilt der Anspruch bis zum 31.12.2024 (Stand Mai 2024). Weitere Informationen findest Du direkt bei Carnival auf dieser Seite: (*)
Wie lange muss ich die Aktie in meinem Depot halten?
Die Carnival Corporation & PLC scheibt nicht vor, wie lange Du die Aktie in Deinem Depot halten musst. Die 100 Aktien müssen lediglich bei Beantragung des Bordguthabens in Deinem Depot liegen. Allerdings bedenke bitte, dass mit jeder Transaktion bei Deinem Broker Gebühren anfallen.
AIDA-Urlaubskasse
Du kannst direkt an Bord Deine nächste Reise buchen. Eine Alternative dazu ist die Urlaubskasse. Der Vorteil der Urlaubskasse ist es, dass Du dich noch nicht festlegen musst, welches Deine nächste Reise wird. Du zahlst je Erwachsenen €100 für Deine nächste Reise an, AIDA belohnt dies mit jeweils €25 Bordguthaben.
Bordguthaben über die Urlaubskasse
Die Urlaubskasse wird an Bord abgeschlossen. Für Deine Vorauszahlung erhältst Du einen Gutschein, der drei Jahre gültig ist. Setzt Du den Gutschein innerhalb eines Jahres ein, so belohnt Dich AIDA mit dem BGH von 25€ je Gutschein. Nach dem ersten Jahr behält der Gutschein seine Gültigkeit, allerdings erhältst Du kein BGH mehr. Du kannst nur eine Urlaubskasse je Erwachsenem abschließen.
Die Gutscheine der Urlaubskasse gelten nur für noch nicht gebuchte Reisen!
Die Gutscheine der Urlaubskasse gelten nur für noch nicht gebuchte Reisen!
Was muss ich tun?
Die Urlaubskasse kannst Du bequem über das Bordportal oder beim Reiseberater an Bord abschließen. Du hinterlässt dort Deine E-Mail-Adresse. Kurze Zeit später erhältst Du eine Rechnung per E-Mail, die Du zuhause über das myAIDA-Portal bezahlst. Dazu hast Du nach Ankunft sechs Wochen Zeit. Nach der Bezahlung erhältst Du einen Gutschein per E-Mail, den Du bei der Bezahlung der nächsten Reise einsetzt. Die Reise darf zum Zeitpunkt der Urlaubskassen-Beantragung noch nicht gebucht sein! Der Gutschein ist ab dem Tag nach Eurer Ankunft gültig, unabhängig von dem Datum, an dem Du die Rechnung beglichen hast.
Wie erfolgt die Einlösung der Urlaubskasse?
Die Urlaubskasse kann nur auf den Reisepreis Deiner AIDA-Reise in verschiedenen Tarifen angerechnet werden, nicht auf Ausflüge etc. Seetours-Angebote sind i.d.R. auch ausgeschlossen. Zur Einlösung der Urlaubskasse meldest Du Dich im myAIDA-Portal an und wählst "Reisepreis bezahlen" aus. Als Bezahlart wählst Du "Gutschein" aus und gibst im folgenden Dialog Deinen Gutschein-Code an. Dein Gutschein kann sowohl für die Anzahlung wie auch für die Restzahlung verwendet werden.
Ich finde die Urlaubskasse im myAIDA-Portal nicht.
Das myAIDA-Portal bietet in der mobilen Version weniger Funktionen an als in der Desktop-Version. Dies bedeutet, dass Du auf Deinem Mobiltelefon u.U. nicht die Urlaubskasse angeboten bekommst. Bitte wechsele am besten auf einen Laptop oder PC und rufe das Portal dort auf. Falls Dir dies nicht möglich ist, kannst Du auf Deinem Mobiltelefon in den Desktopmodus wechseln und erneut das myAIDA-Portal aufrufen.
Bordbuchungsermäßigung
Du befindest Dich gerade an Bord eines Kreuzfahrtschiffes und es gefällt Dir so gut, dass Du direkt Deine nächste Kreuzfahrt buchen möchtest. Dann kannst Du auf diesem Wege eine Ersparnis mitnehmen. Am besten prüfst Du vor der Buchung an Bord noch den Preisverlauf Eurer Wunschreise, um zu beurteilen, ob es sich auch inklusive Ermäßigung um ein gutes Angebot handelt. (*)
Wenn Du an Bord von AIDA-Schiffen bucht..
...dann belohnt Dich AIDA mit einem Bordguthaben für diese Reise (i.d.R. ca. €150).
Wenn Du an Bord der MeinSchiff-Flotte bucht..
..dann belohnt Dich MeinSchiff mit drei Prozent Ermäßigung.
(*) Bei den oben genannten Spartipps handelt es sich um unverbindliche Empfehlungen nach § 675 Abs. 2 BGB. Das Handeln mit Aktien ist riskant und kann zum Totalverlust des von Dir investierten Geldes führen.
